Training unter 2G+ Bedingung – neue Corona-Regelungen ab dem 27. Dezember 2022

Bitte beachten, ab dem 27. Dezember 2022 gilt eine verschärfte Corona-Regelung bzgl. 2G+ welche auch im Training zu beachten ist.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-regeln-ab-dem-27-dezember-2021/

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Spielbetrieb unterbrochen; Training unter 2G+ Bedingung

Liebe Tischtennisfreunde

Aufgrund der verschärften Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie, gültig ab dem 4.12.2021, wurde der Spielbetrieb bis auf Weiteres unterbrochen. Siehe auch die Seiten des Tischtennisverbands Baden-Württemberg: https://www.ttbw.de/news/corona-meistgestellte-fragen-faq

Für den Trainingsbetrieb gilt ab sofort die 2G+ Regel, das heißt, dass neben einem Geimpften- und Genesenen-Nachweis auch ein aktueller, negativer Antigentestnachweis vorzulegen ist. Junge Menschen bis zum Alter von 17 Jahren sind von der 2G+-Regelung ausgenommen

Vom Test befreit sind Personen, die bereits eine Drittimpfung erhalten haben (Booster-Impfung). Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

siehe auch https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/